Tagesgespräch Verfassungsschutz stuft AfD als rechtsextrem ein - Was bedeutet das für den Umgang mit der Partei?

Mo, 05.05.  |  12:05-13:00  |  ARD-alpha
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Die AfD wurde durch das Bundesamt für Verfassungsschutz auf Bundesebene als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das Amt sieht den Verdacht bestätigt, dass sich die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet. Wie soll nun mit der zweitstärksten Partei im Bundestag umgegangen werden?

Eine "Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei" ist der Grund, wieso die AfD seit Ende letzter Woche bundesweit als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz eingestuft wird. Bisher hatten die Behörden nur die Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt so bewertet. Die AfD-Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla kündigten an, sich juristisch dagegen zur Wehr zu setzen. Nach Parteiangaben wurde heute eine Klage beim zuständigen Gericht eingereicht. In der Vergangenheit blieben ähnliche Verfahren jedoch ohne Erfolg. Wegen der Verfassungsfeindlichkeit werden nun in anderen Parteien Rufe nach einem Verbotsverfahren laut. Staatliche Parteifinanzierung würde dann entfallen.

Mögliche Folgen in Bayern
Das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz ging am Freitag bei der entsprechenden bayerischen Behörde ein und wird nun ausgewertet. Auf Basis der Auswertung wird sich die Beurteilung der AfD durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz neu ausrichten. Möglich ist laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann eine Ausweitung der Beobachtung der Partei. Auch eine AfD-Zugehörigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes - beispielsweise als Lehrer oder Polizistin - könne auf den Prüfstand gestellt werden.

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